Hinweisgeberschutzgesetz / interne Meldestelle
Die Befolgung von Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien sowie regelkonformes Verhalten hat für uns höchste Priorität. Es ist unabdingbar, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Missstände, rechtswidriges und fehlerhaftes Verhalten müssen früh entdeckt werden, damit sie abgestellt werden können.
Mitarbeitende im Unternehmen nehmen Missstände oftmals zuerst wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgebende übernehmen damit eine große Verantwortung, sowohl für uns als Unternehmen und sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen und Repressalien, die ihnen aufgrund ihrer Meldung drohen und davon abschrecken können.
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Verstöße gegen geltendes Recht, Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten, zu melden. Wir haben dafür eine externe Meldestelle eingerichtet, auf der Hinweise abgegeben werden können und Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter als Ombudsperson für Hinweisgebende bestellt.
Hinweise können auf der Meldestelle von Herrn Prof. Dr. Reiter auf www.ihr-hinweis.de rund um die Uhr per E-Mail, per Formular (anonym), telefonisch oder auch persönlich gemeldet werden.
Unsere Meldestelle bietet viele Vorteile:
– sie schafft Vertrauen, bei den eigenen Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit in Bezug auf unsere Integrität sowie unser Verantwortungsbewusstsein und unser darauf ausgerichtetes Handeln.
– sie schützt die beteiligten Personen, die Informationen über die interne Meldestelle zur Verfügung stellen oder durch die Meldung in ihren Rechten betroffen werden.
– sie ist ein Frühwarnsystem, Hinweise machen es uns möglich frühzeitig präventive Handlungen für unternehmensbezogenes Fehlverhalten zu unternehmen und sie hat damit eine Frühwarnfunktion.
– sie stärkt uns als Unternehmen, da rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkannt und reduziert werden können, um vor wirtschaftlichen sowie Reputationsschäden zu schützen. Aber sie stärkt auch die Unternehmenskultur und macht uns als Arbeitgeber attraktiver.
Bitte beachten Sie:
Ihnen stehen grundsätzlich auch externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz, des Bundeskartellamtes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gleichwertig zu unserer Internen Meldestelle zur Verfügung. Für Verstöße, insbesondere gegen Menschenrechte, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten steht Ihnen ebenfalls die Beschwerdestelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, empfiehlt es sich jedoch unsere Meldestelle primär zu nutzen und Herrn Prof. Dr. Reiter als unabhängige Ombudsperson einzuschalten.
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei uns oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie dies über die interne Meldestelle bitte Herrn Prof. Dr. Reiter mit. Er geht allen Hinweisen verantwortungsvoll nach. Ein wesentlicher Grundpfeiler ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. Wir garantieren mit Herrn Reiter den uneingeschränkten Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beteiligte.
Hinweisgebenden wird zugesichert, dass die Informationen absolut vertraulich behandelt werden. Selbst wenn Sie Ihren Namen bekannt geben, geschieht dies nur gegenüber Herr Prof. Dr. Reiter, der gegenüber den Vorgesetzten, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat unabhängig ist. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Verantwortlichkeit
Für die Bearbeitung der Informationen auf dieser Seite sind ausschließlich folgende Personen verantwortlich: Prof. Dr. Julius Reiter
Kontakt
Telefon: 030/ 69809030
E-Mail: reiter@ihr-hinweis.de
FAQ
Wer darf Meldungen abgeben?
Meldeberechtigt sind alle Mitarbeitende, aber auch Geschäftspartnern, Angehörige, externe Mitarbeitende, Kunden. Der Begriff Mitarbeitende ist weit auszulegen, sodass auch ehemalige Mitarbeitende, Zeitarbeitende, sowie Bewerber und Bewerberinnen hiervon erfasst sind. Dasselbe gilt für Dienstleistende. Potenzielle oder ehemalige Geschäftspartner, die nicht Dienstleistende sind, sind ebenfalls berechtigt.
Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung:
Interne Meldestelle:
Sie können Ihre Meldung telefonisch oder per E-Mail einreichen.
Externe Meldestellen:
Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre Meldung bei einer behördlichen Meldestelle abzugeben. Diese sind die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, externe bei den Bundesländern eingerichtete Meldestellen sowie die für spezielle Fälle zuständigen externen Meldestellen, z. B. beim Bundeskartellamt oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Zudem können Sie Ihre Meldung an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union richten. Hierunter fallen beispielsweise die externen Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Behörde. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren bereit.
Es ist allerdings gesetzlich vorgesehen, dass Sie als hinweisgebende Person die Meldung an die genannte interne Meldestelle gegenüber der externen Meldestelle bevorzugen sollen, wenn intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann.
Was kann ich melden?
Dazu gehören schwere Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien sowie Straftaten wie etwa Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße.
Auch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Auch bloße Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.
Wie werden meine Daten geschützt?
Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich. Alle Meldungen werden von der internen Meldestelle vertraulich entgegengenommen und verantwortungsvoll bearbeitet. Die Dokumentation Ihrer Meldung wird bei der Duisburger Werkstatt spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, soweit gesetzliche Regelungen der Löschung nicht entgegenstehen.
Drohen mir Nachteile, wenn ich einen Hinweis gebe?
Als Hinweisgebender unterliegen Sie arbeitsrechtlichem Schutz, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Dieser Schutz wird gewährleistet, wenn die Meldung einen Sachverhalt betrifft, der dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen unterliegt, also insbesondere Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten. Auch muss sich der Hinweis auf die Duisburger Werkstatt oder eine andere Stelle, mit der Sie als hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stehen oder standen, beziehen. Arbeitsrechtliche Nachteile dürfen hinweisgebende Personen auch dann nicht erleiden, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.
Stand: April 2024